Bankrecht

    „Über Geld spricht man nicht – aber manchmal muss man um es streiten. Hierbei bleiben auch Auseinandersetzungen zwischen Banken und Kunden nicht aus. Egal ob es um eine falsche Beratung bei einer Kapitalanlage geht oder um rechtliche Auseinandersetzungen bei der Abwicklung von Darlehensverträgen: Das Bank- und Kapitalmarktrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die ständigen Neuerungen unterworfen ist.

    Wir vertreten Kreditinstitute ebenso wie ihre Kunden. Wir kennen damit beide Seiten der bankrechtlichen Beratung. Machen Sie sich unsere Erfahrung zu Nutze. Wir erörtern mit Ihnen verständlich die rechtlichen Grundlagen Ihres Falles und entwickeln gemeinsam die für Sie passende Strategie, um Ihrem Anliegen Gehör zu verschaffen.

    Profitieren Sie hierbei von unseren weiteren Fachanwaltsqualifikationen für Insolvenzrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht, die uns eine kompetente und umfassende Beratung über den Kernbereich des Bankrechts hinaus ermöglichen.

    Wir würden uns freuen, Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen zu dürfen. Rufen Sie uns gerne an, um uns näher kennenzulernen oder um einen Termin zu vereinbaren.“

     

    Ihre Ansprechpartner: