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    Amtsgericht Idar-Oberstein stellt Bußgeldverfahren ein

    Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat durch Beschluss vom 2.6.2021 ein gegen den Betroffenen gerichtetes Bußgeldverfahren eingestellt. Die auf der L 169 bei Baumholder durchgeführte Messung erfolgte mit dem Laser-Messgerät Riegl LR 90-235 P. Der Verteidger des Betroffenen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Andreas Pees, wandte ein, dass der Visiertest des Gerätes nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, weil zum einen das Visiertestziel (das Verkehrszeichen 142 "Wildwechsel") dazu nicht geeignet sei, zum anderen unter dem Verkehrszeichen 142 noch ein Zusatzzeichen angebracht gewesen sei und auf Grund dessen nicht klar abzugrenzen sei, dass die Reflexionen tatsächlich vom Visiertestziel stammten. Die Reflexionseigenschaften des Visiertestziels müssten sich eindeutig von der unmittelbaren Umgebung unterscheiden. Dies war nicht gewährleistet.

     

    Das Amtsgericht folgte der Argumentation des Verteidigers und stellte das Verfahren ein.