- Home
- Leistungen
- Fachanwaltsqualifikationen
Fachanwaltsqualifikationen
Der Titel des Fachanwaltes stellt eine zusätzliche Qualifikation des jeweiligen Rechtsanwaltes dar, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und als zusätzliche Berufsbezeichnung den Titel eines Fachanwalts führen darf. Nach einer Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer haben zum 1. Januar 2008 rund 22% der Rechtsanwälte einen Fachanwaltstitel erworben. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung (FAO) verliehen und stellt ein besonderes Qualitätsmerkmal dar.
Bei uns finden Sie folgende Fachanwaltsqualifikationen:
- Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
- Fachanwalt für Familienrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
- Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Fachanwälte für Verkehrsrecht
- Fachanwalt für Versicherungsrecht
Unsere Kanzlei verfügt damit über insgesamt 12 Fachanwaltsqualifikationen, davon 9 in unterschiedlichen Fachrichtungen. Wir setzen damit den Weg der Spezialisierung unserer Anwälte fort, um Ihnen jederzeit eine kompetente Beratung und Vertretung in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten zu bieten.