Qualität - das erfüllte Leistungsversprechen

    Qualitätsmanagementsysteme sichern dauerhaft und systematisch die Qualität der Kanzleiabläufe. Zur Steigerung und Sicherung der Qualität unserer Dienstleistungen haben wir daher für den Geltungsbereich "Anwaltliche Dienstleistungen und Kanzleimanagement" im Rahmen des Begutachtungsverfahrens der D.R.S. (Deutsche Rechtsanwalts Service GmbH) ein Qualitätsmanagement eingeführt, dass mit den Forderungen der folgenden Norm konform ist: DIN EN ISO 9001: 2015.

    Dazu wurde eine Unternehmenspolitik und Ziele verabschiedet und es wurde eine Aufbau- und Ablauforganisation etabliert. Die Wirksamkeit wird im Rahmen von professionell durchgeführten Audits mit System-, Prozess- und Leistungsprüfungen und in einem Review bewertet.

    In einer Rechtsanwaltskanzlei laufen täglich wiederkehrende Tätigkeiten, sogenannte Prozesse, ab. Beispielsweise der Posteingang und dessen weitere Verarbeitung. Diese Abläufe innerhalb der Kanzlei hat unsere Anwaltskanzlei standardisiert, um Ihnen eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten, ohne dabei den individuellen Aspekt Ihres Falles zu vernachlässigen. In einem speziellen Handbuch sind die Arbeitsabläufe festgehalten.

    Diese internen Prozesse werden regelmäßig von der D.R.S. (Deutsche Rechtsanwalts Service GmbH) anhand der DIN ISO 9001 überprüft und begutachtet. Damit verfügen unsere Kanzlei wie nur wenige Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland über ein geprüftes Qualitätsmanagement, das internationalen Standards entspricht. So ist es möglich, in allen Regionen das gleiche hohe Niveau der Kanzleiabläufe sicherzustellen.

    Um was geht es beim Qualitätsmanagement (QM)?

    In einer QM-Norm steht generell, welche Anforderungen das Management eines Unternehmens erfüllen muss, um einem bestimmten Standard bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements zu entsprechen.

    Die Norm kann sowohl der internen Information für die Umsetzung innerhalb eines Unternehmens dienen als auch als Nachweis bestimmter Standards gegenüber Dritten.

    Qualitätsmanagement für den Mandanten

    Profitieren Sie als Mandant von gleichbleibender Qualität und ständiger Verbesserung.

    Derzeit sind in Deutschland noch die wenigsten Anwaltskanzleien nachder DIN EN ISO 9001 begutachtet, obwohl sich dies bei vielen anderen Dienstleistern längst durchgesetzt hat. Insofern ist es schon etwas Besonderes, dass unsere Kanzlei die Entscheidung getroffen hat, sich nach dieser Norm begutachten zu lassen.

    Wenn Sie also eine Ihnen bisher nicht bekannte Anwaltskanzlei aufsuchen, so ist das Begutachtungssiegel jedenfalls ein Anhaltspunkt dafür, dass die Kanzlei eine Qualitätspolitik verfolgt und Abläufe in dieser Kanzlei bestimmten internationalen Standards entsprechen.

    Das bedeutet:

    • Wichtige Kanzleiabläufe werden auf einem optimalen Niveau dokumentiert. Regelmäßige Audits sorgen für konsequentes Einhalten des hohen Standards in der Zukunft.
    • Mandanten erleben - unabhängig vom Gesprächspartner- eine einheitliche und verbindliche Abwicklung Ihres Anliegens. Eine Basis für Vertrauen!