Qualität - das erfüllte Leistungsversprechen

Qualitätsmanagementsysteme sichern dauerhaft und systematisch die Qualität der Kanzleiabläufe. Zur Steigerung und Sicherung der Qualität unserer Dienstleistungen haben wir uns daher über die ZDH-Zert nach DIN EN ISO 9001 2015 zertifizieren lassen. Die Registrierungsnummer lautet Q1 0418003.
Was bedeutet Zertifizierung? Und was ist eine Anwaltskanzlei mit zertifiziertem Qualitätsmanagement gem. DIN EN ISO 9001?
In einer Rechtsanwaltskanzlei laufen täglich wiederkehrende Tätigkeiten, sogenannte Prozesse, ab. Beispielsweise der Posteingang und dessen weitere Verarbeitung. Diese Abläufe innerhalb der Kanzlei hat unsere Anwaltskanzlei standardisiert, um Ihnen eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten, ohne dabei den individuellen Aspekt Ihres Falles zu vernachlässigen. In einem speziellen Handbuch sind die Arbeitsabläufe festgehalten.
Diese internen Prozesse werden regelmäßig von unabhängigen Gesellschaften, beispielsweise der DEKRA, TÜV oder der ZDH Zert anhand der DIN ISO 9001 überprüft und zertifiziert. Damit verfügen unsere Kanzlei wie nur wenige Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland über ein geprüftes Qualitätsmanagement, das internationalen Standards entspricht. So ist es möglich, in allen Regionen das gleiche hohe Niveau der Kanzleiabläufe sicherzustellen.
Um was geht es beim Qualitätsmanagement (QM)?
In einer QM-Norm steht generell, welche Anforderungen das Management eines Unternehmens erfüllen muss, um einem bestimmten Standard bei der Umsetzung des Qualitätsmanagements zu entsprechen.
Die Norm kann sowohl der internen Information für die Umsetzung innerhalb eines Unternehmens dienen als auch als Nachweis bestimmter Standards gegenüber Dritten.
Qualitätsmanagement für den Mandanten
Profitieren Sie als Mandant von gleichbleibender Qualität und ständiger Verbesserung.
Derzeit sind in Deutschland noch die wenigsten Anwaltskanzleien nach dem internationalen Standard DIN EN ISO 9001 zertifiziert, obwohl sich dieser bei vielen anderen Dienstleistern längst durchgesetzt hat. Insofern ist es schon etwas Besonderes, dass unsere Kanzlei die Entscheidung getroffen hat, sich zertifizieren zu lassen.
Wenn Sie also eine Ihnen bisher nicht bekannte Anwaltskanzlei aufsuchen, so ist das Zertifikat jedenfalls ein Anhaltspunkt dafür, dass die Kanzlei eine Qualitätspolitik verfolgt und Abläufe in dieser Kanzlei bestimmten internationalen Standards entsprechen.
Das bedeutet:
- Wichtige Kanzleiabläufe werden auf einem optimalen Niveau dokumentiert. Regelmäßige Audits sorgen für konsequentes Einhalten des hohen Standards in der Zukunft.
- Mandanten erleben - unabhängig vom Gesprächspartner- eine einheitliche und verbindliche Abwicklung Ihres Anliegens. Eine Basis für Vertrauen!