Inkasso

    Das gerichtliche Mahnverfahren stellt teilweise gegenüber dem Klageverfahren die sinnvollere, schnellere und günstigere Verfahrensweise dar. Gerne sind wir Ihnen behilflich, wenn es um den Einzug Ihrer Forderungen geht (Inkasso). Vom außergerichtlichen Mahnschreiben über die Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungs­bescheides bis hin zur zwangsweisen Durchsetzung Ihrer titulierten Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung stehen wir Ihnen kompetent zur Seite. Wir unterstützen Sie natürlich auch im streitigen Verfahren, falls der Anspruchsgegner Widerspruch oder Einspruch gegen einen Mahn- oder Vollstreckungsbescheid einlegen sollte.

    Befindet sich der Schuldner in Zahlungsverzug können Sie als Verzugsschaden vom Schuldner auch die Kosten für den Forderungseinzug beanspruchen, also insbesondere die angefallenen Rechts­anwaltsgebühren.

    Das Rechtsdienstleistungsgesetz stellt klar, dass es sich beim Forderungseinzug typischerweise um eine vom Rechtsanwalt vorzunehmende Tätigkeit handelt. Der geschäftsmäßige Einzug fremder Forderungen durch Nicht-Anwälte bedarf einer besonderen Erlaubnis durch das zuständige Gericht. Durch die mit dem Inkasso verbundenen rechtlichen Problematiken wie strafbare Einzugsmethoden (Drohung, Nötigung) oder Geldwäsche empfehlen wir die Beauftragung eines Anwaltsbüros zur Durchsetzung Ihrer Forderungen. Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne!