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Allgemeines Vertragsrecht
„Sie haben ein Auto oder ein Haus gekauft und plötzlich zeigen sich Mängel? Sie haben Streit mit Ihrem Mobilfunkanbieter oder wollen die bestellte Einbauküche nicht mehr haben?
Als Juristen wissen wir nicht nur, dass man schon morgens beim Brötchenholen drei Verträge mit sechs Willenserklärungen abschließt. Wir verstehen es auch, Ihre vertraglichen Ansprüche mit der für Ihren Fall passenden Taktik durchzusetzen. Am Anfang steht in der Regel der Versuch, Ihren Vertragspartner durch einen schlagenden Verweis auf die einschlägigen Rechtsgrundlagen zu einem Einlenken zu bewegen. Gelingt dies nicht, gilt es Ihre Ansprüche durch die Einleitung gerichtlicher Schritte zu sichern und durchzusetzen.
Hierbei hilft Ihnen unsere Erfahrung aus hunderten Fällen pro Jahr, in denen wir für unsere Mandanten vertragliche Ansprüche gerichtlich und außergerichtlich geltend machen. Kostenfragen klären wir mit Ihnen vor der Mandatserteilung transparent ab.
Sie möchten eine erste Einschätzung zu Ihrem Fall oder wollen einen Termin vereinbaren? Hier finden sie unsere Telefonnummer. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.“
Ihre Ansprechpartner:
- Rechtsanwalt Dr. Oliver Conradt LL.M.
- Rechtsanwalt Jürgen Roth
- Rechtsanwalt Benedikt Schleuter
- Rechtsanwältin Ann Christin Becker
- Rechtsanwalt Preecha A. Schwenkow
- Rechtsanwalt Jörg Hornberger