Familienrecht

    Eine Trennung vom Ehegatten bringt nicht nur im alltäglichen Leben bedeutende Veränderungen mit sich, sondern führt auch rechtlich zu teils erheblichen Änderungen. Für die Betroffenen stellt diese Situation oft eine enorme psychische Belastung dar. Umso wichtiger, einen kompetenten und verständnisvollen rechtlichen Partner an seiner Seite zu wissen, der sie gegebenenfalls auch durch die teilweise sehr emotionalen Ausein­ander­setzungen begleitet. Im einzelnen gehören zu unseren Dienstleistungen in diesem Bereich beispielsweise:

    • Vertretung im Scheidungsverfahren
    • Beratung und Vertretung in Folgesachen, z.B. Unterhalt, Güterrecht, Elterliche Sorge oder Umgang
    • Entwurf von Scheidungs- und Trennungs­folgen­vereinbarungen und von Eheverträgen


    RA Pees ist seit dem Jahre 2004 Fachanwalt für Familienrecht, RA Dr. Conradt verfügt ebenfalls über eine langjährige Erfahrung in der Bearbeitung familienrechtlicher Mandate. RAin Conradt hat erfolgreich den Fachanwaltskurs Familienrecht besucht und ferner eine spezielle Fortbildung im Bereich Verfahrensbeistandschaften in Kind­schafts­angelegenheiten (Umgangsrecht, Elter­liche Sorge) absolviert.

    Schnittstellen ergeben sich hier bisweilen mit dem Bereich Erbrecht, wenn, wie häufig, Ehe- und Erbverträge von den Parteien abgeschlossen wurden (RA Dr. Conradt), Arbeitsrecht, wenn es um Ehegatten-Arbeitsverträge geht (RA Roth) oder auch des Handels- und Gesellschaftsrechts bei Familien­unternehmen (RA Dr. Conradt).


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