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    Amtsgericht Idar-Oberstein stellt Bußgeldverfahren wegen Fahrens unter Drogeneinfluss ein

    Das Amtsgericht Idar-Oberstein hat durch Beschluss vom 15.12.2021 ein Bußgeldverfahren eingestellt. Dem Betroffenen wurde vorgeworfen, unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt zu haben. Der Vorwurf stützte sichauf einen toxikologischen Befund, der auf Grund eines freiwilligen Drogen-Schnelltests durch die Polizei angeordnet wurde. Rechtsanwalt Andreas Pees, der den Betroffenen verteidigte, widersprach der Verwertung des toxikologischen Befundes sowie auch der Verwertung der Zeugenaussagen der Polizeibeamten, weil der Betroffene zunächst gar nicht und sodann zu spät darüber belehrt worden sei, dass er als Verdächtiger keine Angaben zur Sache machen müsse und sich auch nicht durch einen freiwilligen Schnelltest belasten müsse. Aufgrund dessen greife ein Beweisverwertungsverbot, das auch auf die sich anschließende Blutprobe und den toxikologischen Befund durchschlage. Das Amtsgericht stellte das Verfahren sodann in der zweiten Hauptverhandlung ein. Der Betroffene muss somit nicht das zunächst gegen ihn verhängte Bußgeld in Höhe von 500 € zahlen und auch nicht das zunächst verhängte Fahrverbot für die Dauer eines Monats verbüßen.