Amtsgericht Simmern stellt Bußgeldverfahren ein

    Das Amtsgericht Simmern hat durch Beschluss vom 4.6.2021 ein gegen einen PKW-Fahrer eingeleitetes Bußgeldverfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens und insbesondere die der Verteidigung hat die Staatskasse zu tragen.

     

    Dem Fahrzeugführer wurde ein Geschwindigkeitsverstoß vorgeworfen. Die Messung erfolgte mittels des Messgerätes XV3 der Firma Leivtec. Seitens des Verteidigers, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Andreas Pees, wurde eingewandt, dass die Messung nicht ordnungsgemäß erfolgte. Versuche verschiedener Sachverständiger hatten grundsätzliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Messgerätes aufkommen lassen. Auf Grund dessen wurde durch die Physikalisch-Technische-Bundesanstalt (PTB) die Bauartzulassung geändert und neue Verwertbarkeitskriterien aufgestellt. Hierüber informierte der Gerätehersteller auch die Geräteanwender, die aber wiederum die Verwertbarkeitskriterien nicht beachteten.

     

    Dem Mandanten blieb neben einem Bußgeld in Höhe von 80 € auch die Eintragung eines Punktes ins Fahreignungsregister erspart.