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    Anwaltskanzlei Roth Conradt Pees & Partner neu zertifiziert

    Nachdem unsere Kanzlei zur Sicherung der Qualität unserer anwaltlichen Dienstleistungen ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat und dieses Qualitätsmanagementsystem erstmalig im Jahr 2016 nach DIN EN ISO 9001:2008 durch die unabhängige Begutachtungsstelle ZDH-ZERT ( zugelassen durch die Deutschen Akkreditierungsstelle für die Abnahme von Zertifizierungen) im Rahmen einer sogenannten Matrixzertifizierung zertifiziert wurde, haben wir nunmehr eine neue Einzelzertifizierung der Kanzlei in den Tätigkeitsbereichen "Anwaltliche Dienstleistungen und Kanzleimanagement" nach der neuen ISO-Norm DIN EN ISO 9001:2015 erhalten. In einem internen und externen Audit wurde überprüft, ob das Qualitätsmanagementsystem unserer Kanzlei der ISO-Norm entspricht. Die Begutachtungsstelle beschreibt die ISO-Norm 9001 wie folgt: "Sie ist die "Mutter" aller Managementsystemnormen und dient der kontinuierlichen Optimierung von Prozessen zur Erfüllung der Kunden- und behördlichen Anforderungen. Der international anerkannte Nachweis wird über eine Begutachtung und Zertifizierung erbracht. Die neuste Ausgabe dieser Norm ist die DIN EN ISO 9001:2015." Die Begutachtung wurde insbesondere begleitet durch unsere Mitarbeiterinnen Katharina Wagner als verantwortliche Qualitätsmanagementbeauftragte und Leslie Kantner als stellvertretende QMB. Ihnen, aber auch unseren übrigen Mitarbeiterinnen, gilt unser Dank für das unermüdliche Engagement, das mit der Zertifizierung einherging.