Bürger gewinnt gegen Polizei

    Weil ein Gebrauchtwagenhändler ein Fahrzeug nebst Brief nur gegen vollständige Zahlung des Kaufpreises herausgeben wollte, leitete die Kriminalpolizei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Betruges ein. Dass dieser völlig normale Vorgang strafrechtlich nicht relevant ist, erkannte später die Staatsanwaltschaft sofort und stellte das Strafverfahren auf Antrag des Verteidigers Rechtsanwalt Dr. Oliver Conradt mangels hinreichenden Tatverdachtes einer Straftat ein. Doch damit nicht genug. Die Polizei ordnete unabhängig davon noch eine erkennungsdienstliche Behandlung des Mannes an in Form der Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken sowie der Aufnahme von Lichtbildern. Der Händler war sich keiner Schuld bewusst und legte hiergegen Widerspruch ein, der vom Polizeipräsidium Trier zurückgewiesen wurde. Erst im gerichtlichen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Koblenz bekam der Mann Recht. Die Anordnung wurde aufgehoben und das Land Rheinland-Pfalz musste ihm über 1.000,00 EUR Rechtsanwaltskosten erstatten.

    Das Urteil zeigt, dass nicht alle Maßnahmen der Polizei rechtmäßig sein müssen und dass es sich durchaus lohnt, polizeiliche Maßnahmen zu hinterfragen und auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen. Durch die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes jedenfalls ist das Vertrauen des Händlers in den Rechtsstaat wieder hergestellt.