Rechtsanwältin Becker hat erfolgreich am Fachanwaltskurs familienrecht teilgenommen. Der Lehrgang ging über 120 Stunden verteilt auf 6 Bausteine zu je 3 Tagen und umfasste folgende Themenbereiche:
- Das Verfahren in Familiensachen Teil I: Grundzüge der familiengerichtlichen Verfahren
- Eingehen der Ehe, Aufhebung der Ehe, Scheidung, Lebenspartnerschaft,
- Elterliche Sorge, Umgangsrecht + Verfahrensaspekte
- Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
- Abstammung, Beistandschaft
- Eheliches Güterrecht und sonstige vermögensrechtliche Ansprüche der Ehegatten, Grundzüge der Güterstände, Gütertrennung - Gütergemeinschaft
- Die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und Ehewohnung
- Allgemeine Grundsätze des Unterhaltsrechts
- Kindes- und Verwandtenunterhalt: auch Unterhaltsvorschussgesetz
- Kindes- und Verwandtenunterhalt: vereinfachtes Verfahren, Mangelfälle
- Ehegattenunterhalt: auch Vorsorgeunterhalt
- Ehegattenunterhalt: Krankenversicherung, Steuern, Mangelfälle
- Grundzüge des Versorgungsausgleichs
- Kosten in Familiensachen
- Familienrechtliche Bezüge zum Erb- und Gesellschaftsrecht
- Internationales Verfahrens- und Privatrecht, einschließlich europarechtlicher Bezüge des Familienrechts
- Das Verfahren in Familiensachen Teil II: Abänderung und Einwendungen gegen Unterhaltstitel, Rückforderung von zuviel gezahltem Unterhalt, vorläufiger Rechtsschutz
- Das Verfahren in Familiensachen Teil II: Rechtsbehelfe, PKH
- Prozesskostenvorschuss
- Familienrechtliche Mandatsbearbeitung
- Familienrechtliche Vertragsgestaltung
Frau Becker hat die hierei erlangten Kenntnisse durch 3 5-stündige Klausuren nachgewiesen und damit die theoretischen Voraussetzungen zur Erlangung des Fachanwaltstitels Familienrecht erworben.