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    Rechtsanwältin Becker hat erfolgreich am Fachanwaltskurs Familienrecht teilgenommen

    Rechtsanwältin Becker hat erfolgreich am Fachanwaltskurs familienrecht teilgenommen. Der Lehrgang ging über 120 Stunden verteilt auf 6 Bausteine zu je 3 Tagen und umfasste folgende Themenbereiche:

    • Das Verfahren in Familiensachen Teil I: Grundzüge der familiengerichtlichen Verfahren
    • Eingehen der Ehe, Aufhebung der Ehe, Scheidung, Lebenspartnerschaft,
    • Elterliche Sorge, Umgangsrecht + Verfahrensaspekte
    • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaft
    • Abstammung, Beistandschaft
    • Eheliches Güterrecht und sonstige vermögensrechtliche Ansprüche der Ehegatten, Grundzüge der Güterstände, Gütertrennung - Gütergemeinschaft
    • Die Aufteilung von Haushaltsgegenständen und Ehewohnung
    • Allgemeine Grundsätze des Unterhaltsrechts
    • Kindes- und Verwandtenunterhalt: auch Unterhaltsvorschussgesetz
    • Kindes- und Verwandtenunterhalt: vereinfachtes Verfahren, Mangelfälle
    • Ehegattenunterhalt: auch Vorsorgeunterhalt
    • Ehegattenunterhalt: Krankenversicherung, Steuern, Mangelfälle
    • Grundzüge des Versorgungsausgleichs
    • Kosten in Familiensachen
    • Familienrechtliche Bezüge zum Erb- und Gesellschaftsrecht
    • Internationales Verfahrens- und Privatrecht, einschließlich europarechtlicher Bezüge des Familienrechts
    • Das Verfahren in Familiensachen Teil II: Abänderung und Einwendungen gegen Unterhaltstitel, Rückforderung von zuviel gezahltem Unterhalt, vorläufiger Rechtsschutz
    • Das Verfahren in Familiensachen Teil II: Rechtsbehelfe, PKH
    • Prozesskostenvorschuss
    • Familienrechtliche Mandatsbearbeitung
    • Familienrechtliche Vertragsgestaltung

    Frau Becker hat die hierei erlangten Kenntnisse durch 3 5-stündige Klausuren nachgewiesen und damit die theoretischen Voraussetzungen zur Erlangung des Fachanwaltstitels Familienrecht erworben.