Wer kennt dies nicht: Sie möchten in Ihren wohlverdienten Urlaub fliegen, treffen pünktlich am Flughafen ein und dann hat Ihr Flug mehrere Stunden Verspätung oder wird sogar auf den nächsten Tag verschoben. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern kostet Sie unter Umständen sogar noch Geld (Verpflegung, Transport, Übernachtungskosten) und kostbare Urlaubszeit.
Dies müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Nach der EU -Fluggastrechteverordnung steht Passagieren bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden in den meisten Fällen eine pauschale Entschädigung je nach Strecke von 250 € bis zu 600 € zu. Der Anspruch steht jedem Flugreisenden, auch minderjährigen Kindern zu, unabhängig davon welche Art von Ticket (auch bei sog. Billigtickets) gebucht wurde. Die Fluggesellschaft muss nur dann nichts zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben. Oft berufen sich die Fluggesellschaften hierauf, obwohl überhaupt kein außergewöhnlicher Umstand nach der Verordnung vorgelegen hat und lehnen die Ansprüche zu Unrecht ab. Die Rechtsprechung für diese Fälle ist sehr verbraucherfreundlich, so dass sich in den meisten Fällen eine Klage lohnt. Die Praxis zeigt, dass viele Fluggesellschaften nach Klageerhebung die Forderung anerkennen und es bewusst auf eine Klageerhebung ankommen lassen.
Bei einem verspäteten oder annullierten Flug von Frankfurt am Main in die Türkei kann eine vierköpfige Familie mit bis zu 1.600,00 € Ausgleichsansprüchen rechnen. Obwohl dieser Rechtsanspruch bereits seit dem Jahr 2005 besteht, wird er leider nur von einem sehr geringen Bruchteil der Passagiere geltend gemacht.
Wenn Sie von einer Flugannullierung oder einer Flugverspätung betroffen sind, sollten Sie alle Quittungen für Essen, Trinken, Taxi oder Hotel aufbewahren und sich, wenn möglich, die Verspätung oder Annullierung von der Fluggesellschaft bestätigen lassen. Tauschen Sie zudem mit anderen Reisenden die Kontaktdaten aus.
Auch wenn der Flug schon längere Zeit zurückliegt, können Sie Ihre Ansprüche noch geltend machen. Die Ansprüche verjähren in drei Jahren. Für Flüge aus dem Jahr 2015 können Sie ihre Ansprüche noch bis zum Ende des Jahres 2018 geltend machen.
Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. In unserer Kanzlei steht Ihnen Rechtsanwältin Stefanie Lang für eine Beratung zur Verfügung.