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    Konformität der Qualitätspolitik der Anwaltskanzlei RCPP zur DIN EN ISO 9001:2015 bestätigt

    Qualitätsmanagementsysteme sichern dauerhaft und systematisch die Qualität der Kanzleiabläufe. Zur Steigerung und Sicherung der Qualität unserer Dienstleistungen haben wir daher für den Geltungsbereich „Anwaltliche Dienstleistungen und Kanzleimanagement“ im Rahmen des Begutachtungsverfahrens der D.R.S. (Deutsche Rechtsanwalts Service GmbH) ein Qualitätsmanagement eingeführt, dass mit den Forderungen der folgenden Norm konform ist: DIN EN ISO 9001: 2015. Die DRS hat uns nun erneut nach einem Audit bestätigt, dass unser QM-System mit der DIN EN ISO 9001:2015 konform ist.

    Dazu wurde eine Unternehmenspolitik und Ziele verabschiedet und es wurde eine Aufbau- und Ablauforganisation etabliert. Die Wirksamkeit wird im Rahmen von professionell durchgeführten Audits mit System-, Prozess- und Leistungsprüfungen und in einem Review bewertet.

    In einer Rechtsanwaltskanzlei laufen täglich wiederkehrende Tätigkeiten, sogenannte Prozesse, ab. Beispielsweise der Posteingang und dessen weitere Verarbeitung. Diese Abläufe innerhalb der Kanzlei hat unsere Anwaltskanzlei standardisiert, um Ihnen eine gleichbleibend hohe Qualität zu gewährleisten, ohne dabei den individuellen Aspekt Ihres Falles zu vernachlässigen. In einem speziellen Handbuch sind die Arbeitsabläufe festgehalten.

    Diese internen Prozesse werden regelmäßig von der D.R.S. (Deutsche Rechtsanwalts Service GmbH) anhand der DIN ISO 9001 überprüft und begutachtet. Damit verfügen unsere Kanzlei wie nur wenige Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland über ein geprüftes Qualitätsmanagement, das internationalen Standards entspricht. So ist es möglich, in allen Regionen das gleiche hohe Niveau der Kanzleiabläufe sicherzustellen. Herzlichen Dank an unsere QM-Beauftragte Katharina Fauß für die hervorragende Vorbereitung des Audits.