Ab dem 1.1.2021 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. In der insbesondere für den Kindesunterhalt maßgeblichen Tabelle wurden die Unterhaltsbeträge deutlich angehoben. Der Mindestunterhalt in der 1. Altersstufe wurde um 16,50€ monatlich erhöht, in der 2. Alterstufe um 19,50€ und in der 3. Alterstufe um 23,50€ monatlich. In den übrigen Einkommensstufen ergeben sich teils andere Erhöhungsbeträge. Das Kindergeld für die ersten beiden Kinder wird auf 219€ erhöht, für ein 3. Kind auf 225€ und für jedes weitere Kind auf 250€ monatlich.