Neue Düsseldorfer Tabelle ab 1.1.2021 gültig

    Ab dem 1.1.2021 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. In der insbesondere für den Kindesunterhalt maßgeblichen Tabelle wurden die Unterhaltsbeträge deutlich angehoben. Der Mindestunterhalt in der 1. Altersstufe wurde um 16,50€ monatlich erhöht, in der 2. Alterstufe um 19,50€ und in der 3. Alterstufe um 23,50€ monatlich. In den übrigen Einkommensstufen ergeben sich teils andere Erhöhungsbeträge. Das Kindergeld für die ersten beiden Kinder wird auf 219€ erhöht, für ein 3. Kind auf 225€ und für jedes weitere Kind auf 250€ monatlich.

    Düsseldorfer Tabelle, Stand 01.01.2021