Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2022

    Ab sofort neue Düsseldorfer Tabelle zum Download bereit

    Ab dem 1. Januar 2022 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Die für Unterhaltsberechnungen maßgebliche Tabelle sieht Änderungen des Mindestunterhaltes minder- und volljähriger Kinder vor. So wird der Mindestunterhalt für ein Kinde der ersten Altersstufe um 3 € erhöht, für ein Kind der 2. Altersstufe um 4 € und für ein Kind der 3. und 4.  Altersstufe um jeweils 5 €. Die Selbstbehaltssätze bleiben gleich.

    Düsseldorfer Tabelle 2022