Ab dem 1. Januar 2022 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Die für Unterhaltsberechnungen maßgebliche Tabelle sieht Änderungen des Mindestunterhaltes minder- und volljähriger Kinder vor. So wird der Mindestunterhalt für ein Kinde der ersten Altersstufe um 3 € erhöht, für ein Kind der 2. Altersstufe um 4 € und für ein Kind der 3. und 4. Altersstufe um jeweils 5 €. Die Selbstbehaltssätze bleiben gleich.