Neue Düsseldorfer Tabelle ab dem 1.1.2026

    Ab dem 1.1.2026 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle, die nicht viele Änderungen ggü. dem Vorjahr bringt. Die Unterhaltssätze steigen geringfügig zwischen 2 und 6 € monatlich. Die Selbstbehaltssätze, die dem Unterhaltspflichtigen verbleiben müssen, bleiben unverändert. Auch das Kindergeld steigt von 255 € auf 259 € monatlich.

    Wenn Sie im Besitz eines dynamischen Unterhaltstitels sind, bei dem der Unterhalt nach Prozentsätzen der Düsseldorfer Tabelle tituliert ist, genügt es, den Unterhaltspflichtigen auf die gestiegenen Unterhaltssätze hinzuweisen. Gegebenenfalls kann der höhere Unterhalt dann auch aus dem bestehenden Unterhaltstitel vollstreckt werden. Bei einem statischen Unterhaltstitel, bei dem nur ein fester Betrag tituliert ist, ist unter Umständen eine Unterhaltsabänderung vorzunehmen. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne. Mit Rechtsanwalt Pees als Fachanwalt für Familienrecht, Rechtsanwältin Conradt und Rechtsanwältin Becker stehen Ihnen 3 im Familienrecht tätige Anwälte/Anwältinnen hilfreich zur Seite.

     

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