Die Rechtsanwaltskammer Koblenz hat Herrn Rechtsanwalt Schleuter am 20. Mai 2020 gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen, nachdem zuvor festgestellt wurde, dass er über besondere theoretische und praktische Kenntnisse auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts verfügt. Herr Schleuter steht Ihnen gerne mit seiner geprüften Fachkompetenz in allen Fragen rund um das Bank- und Kapitalmarktrecht zur Seite.